Mofa
MOFA- und Roller mit 50 ccm Hubraum und max. zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre
• 50 ccm Hubraum
• max. 25 km/h
MOFA- und Roller mit 50 ccm Hubraum und max. zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h.
Die Klasse AM gilt für Roller mit max. 50 ccm Hubraum, 4 kW Motorleistung und einer Geschwindigkeit von max. 45 km/h.
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 11 kW.
Zur Klasse A2 gehören Leichtkrafträder bis 35 kW Motorleistung.
Die Klasse A gilt für größere Motorräder mit mehr als 35 kW (ungedrosselt).
Mindestalter: 24 Jahre*
• *bei Vorbesitz von A2 schon nach 2 J. möglich, im besten Fall ab einem Alter v. 20 Jahren.
• unbeschränkt: x > 35 kW Motorleistung
• Mit diesem Führerschein können alle Motorräder gefahren werden.
PKW + Leichtkrafträder ohne Motorradprüfung fahren! (Nur in der BRD gültig. Es handelt sich nicht um Klasse A1!)
Mindestalter: 25 Jahre
• PKW + Leichtkrafträder der Klasse A1 dürfen mit diesem Schein gefahren werden.
Voraussetzung:
• Mindestens 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B
• 4 Theorieeinheiten á 90 Min.
• 5 Praxiseinheiten á 90 Min.
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