Mofa
Mofa

MOFA- und Roller mit 50 ccm Hubraum und max. zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre
50 ccm Hubraum
max. 25 km/h

AM
Klasse AM

Die Klasse AM gilt für Roller mit max. 50 ccm Hubraum, 4 kW Motorleistung und einer Geschwindigkeit von max. 45 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre
50 ccm Hubraum
4 kW Motorleistung
max. 45 km/h

A1
Klasse A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 11 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
125 ccm Hubraum
11 kW Motorleistung

A2
Klasse A2

Zur Klasse A2 gehören Leichtkrafträder bis 35 kW Motorleistung.

Mindestalter: 18 Jahre
35 kW Motorleistung

A
Klasse A

Die Klasse A gilt für größere Motorräder mit mehr als 35 kW (ungedrosselt).

Mindestalter: 24 Jahre*
*bei Vorbesitz von A2 schon nach 2 J. möglich, im besten Fall ab einem Alter v. 20 Jahren.
unbeschränkt: x > 35 kW Motorleistung
Mit diesem Führerschein können alle Motorräder gefahren werden.

B196
B196

PKW + Leichtkrafträder ohne Motorradprüfung fahren! (Nur in der BRD gültig. Es handelt sich nicht um Klasse A1!)

Mindestalter: 25 Jahre
PKW + Leichtkrafträder der Klasse A1 dürfen mit diesem Schein gefahren werden.
Voraussetzung:
Mindestens 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B
4 Theorieeinheiten á 90 Min.
5 Praxiseinheiten á 90 Min.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.