B
Klasse B

Der reguläre PKW-Führerschein.

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17
zGm max. 3.500 kg
Max. 8 Personen außer dem Fahrer
Schließt die Klassen AM und L mit ein
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM mit Anhänger bis 750 kg sind zulässig

BE
Klasse BE

Der erweiterte PKW-Führerschein zum Ziehen größerer Anhänger, z. B. Wohnwagen.

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 J. (Begleitetes Fahren)
Voraussetzung: Besitz der Klasse B - keine Theorieprüfung, eine praktische Prüfung ist aber erforderlich!
Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zGm des Anhänger über 750 kg u. max. 3.5t

B96
Klasse B96

PKW-Führerschein inkl. Zulassung, größere Anhänger oder auch Wohnwagen zu ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre / 17 J. (Begleitetes Fahren)
Bei der Schulung B96 ist keine Prüfung erforderlich (Prüfungsfrei)
Fahrzeuge:
zG des Anhänger über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

B196
B196

PKW + Leichtkrafträder ohne Motorradprüfung fahren! (Nur in der BRD gültig. Es handelt sich nicht um Klasse A1!)

Mindestalter: 25 Jahre
PKW + Leichtkrafträder der Klasse A1 dürfen mit diesem Schein prüfungsfrei gefahren werden.
Voraussetzung:
Mindestens 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B
4 Theorieeinheiten á 90 Min.
5 Praxiseinheiten á 90 Min.

B197
Klasse B197

PKW-Ausbildung mit Automatik-Fahrzeug und Zusatzstunden mit Schaltwagen.

Praktische Prüfung Klasse B (PKW) kann auf einem Automatik PKW gefahren werden und nach der bestandenen Prüfung ist das Fahren mit dem Schaltwagen (manuell) erlaubt. In der praktischen Ausbildung wird auf dem Schaltwagen das Schalten geübt.
Min. 10 Fahrstunden á 45 min auf dem Schaltwagen mit anschl. 15 Min. Testfahrt zwecks Nachweis. Diese Testfahrt übernimmt der Fahrlehrer, kein Prüfer. Die mindestens 10 Schaltstunden sind keine Zusatzstunden, sondern in der gesamten Fahrausbildung integriert. Es ist möglich, die Schaltstunden mit den Pflichtfahrstunden ( 12 Sonderfahrten = 5x Überland 4x Autobahn 3x Beleuchtungsfahrt) zu integrieren.

L
Klasse L

Die Klasse L gilt für den Trecker-Führerschein.

Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen, Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit.

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Seminare

Aufbauseminar für Fahranfänger ( ASF )
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)

Ablauf:
Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.
Mehr Infos auf asf-lk-osnabrueck.de

Fahreignungsseminar ( FES )
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen müssen durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter abgestimmt werden und aufeinander folgend durchgeführt werden, der Zeitabstand beträgt eine Woche.

Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Slebstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Sie umfasst zwei Module a 90 Minuten. Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens eine Woche. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Ziel der verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme ist, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verhaltens aufzuzeigen. Sie soll beim Teilnehmer Reflektionsbereitschaft erzeugen und Veränderungsbereitschaft schaffen. Sie umfasst zwei Sitzungen a 75 Minuten (Mindestabstand eine Woche) und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.

Die Durchführung der Teilmaßnahme unterliegt der Überwachung und Qualitätssicherung nach § 43 der FeV. Des Weiteren wird das Fahreignungsseminar durch die Bundesanstalt für Straßenwesen fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat.

In regelmäßigen Abständen (meist monatlich) bieten wir in unseren Fahrschulen Erste Hilfe Kurse an. Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die zur Antragsstellung einer Fahrerlaubnis notwendig ist.

Erste Hilfe
Besuchen Sie unseren Erste Hilfe Kurs!
Termine werden auf der Startseite unter ,,Aktuelles“ bekannt gegeben. Information bekommen Sie auch in unseren Fahrschulen und am Telefon.
In 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten werden unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt:

• Vorgehensweise am Notfallort
• Notruf
• Stabile Seitenlage
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
• Stillung lebensbedrohlicher Blutungen
• AED

Sehr interessant sind unsere Fresh – Up Kurse, wo es im Vordergrund steht, neues zu erfahren und altes wieder in Erinnerung zu holen.

Fahrsicherheitstraining
Mehr Gefühl und Sicherheit für Ihr Fahrzeug
Über unsere Fahrschulen haben Sie auch die Möglichkeit, Fahrsicherheitstraining für PKW und in Motorrad zu buchen.
Dabei werden verschiedenste Fahrübungen auf abgesperrten Plätzen oder Trainings-Anlagen durchgeführt, um Ihnen als Fahranfänger oder auch als erfahrener Kraftfahrer mehr Gefühl und Sicherheit für Ihr Fahrzeug zu geben.

Sehtest
Wie gut sind Ihre Augen?
In unseren Fahrschulen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Sehtest für die Fahrerlaubnis zu erwerben. Der Sehtest ist bei den Erste-Hilfe-Kursen immer möglich und für unsere Schüler kostenfrei.
Für den Sehtest wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Allgemeine Seminare
• Einweisung der Begleitperson für den Führerschein mit 17 (BF17)
• Erfahrene Kraftfahrer (Auffrischung der Verkehrsregeln, Neuerungen der StVO und der Ersten Hilfe)
• Spritspartraining
• Fahrtauglichkeitsprüfung MPU / Bo.-Fahrt
• Beobachtungsfahrt nach Krankheitsbild
• Elternabend (Info zum Ablauf der Fahrausbildung)

Wir bieten auch Kurse für erfahrene Kraftfahrer und Wiedereinsteiger an. In den Kursen geht es um Neuerungen im Straßenverkehr, Fahrzeugtechnik, Erfahrungsaustausch und Heranführung an den Straßenverkehr sowie das Kennenlernen des eigenen PKW´s.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

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